Archiv für Oktober 2011
Piraten RTK Kaperfahrt
Im Rheingau-Taunus-Kreis(RTK) wachen die Piraten langsam auf. Bis jetzt gibt es dort nur sehr wenig Mitglieder. Deswegen war der RTK bisher ziemlich unter repräsentiert. Die Aktiven die es dort gab, sind nach Wiesbaden abgewandert und taten dort ihr bestes um die Piraten nach vorne zu bringen. Nachdem sich allerdings am 14.10. eine kleine Gruppe in Schlangenbad-Bärstadt getroffen hat um zu überlegen was mit dem RTK anzustellen ist, war der erste Schritt getan. Auf dem Treffen wurde gut 2-3 Stunden darüber diskutiert, dass Ergebnis war: an verschiedenen Orten im RTK einen Stammtisch zu veranstalten. An dem dann auch mindestens ein Aktiver aus Wiesbaden dabei ist, da die interessierten Personen bisher noch keine Piraten sind, oder erst vor kurzem wurden.
Es ergaben sich dann folgende Termine die jetzt fest gemacht wurden:
- 01.11.11 Idstein im Idsteiner Brauhaus “Alte Feuerwache”, Schulgasse 6, 20 Uhr
- 04.11.11 Aarbergen/Hausen im Gasthaus zum Holzfäller, Aarstraße 14, 20 Uhr
- 11.11.11 Taunusstein-Hahn in der Gaststätte zum Taunus, Scheidertalstr. 1, 20 Uhr
- 18.11.11 Bad Schwalbach im Ristorante La Rondinella, Kurpark 1(im Kurhaus), 20 Uhr
Gerade der zweite Termin ist absolut meiner
Aber bei den andern Terminen werde ich wohl auch auftauchen.
Kommt vorbei und lernt uns kennen. Ich freu mich schon
UPDATE:
Es gibt zwei neue Termine für den RTK
- 25.11.11 Rüdesheim im Weingut Magdalenenhof, Marienthalerstr.90, 20.00 Uhr
- 02.12.11 Eltville im Anleger 511 am Platz von Montrichard 2 ( direkt neben der Burg am Rhein), 20.00 Uhr!
Kommt zahlreich
Interview zum Staatstrojaner
Vor ein paar Tagen hat mich ein Kommilitone darum gebeten ihm doch ein paar Infos zum Staatstrojaner zu geben, bzw. ihm ein Statement als Pirat zukommen zu lassen. Nach einer kurzen Rückfrage kam schließlich ein kleines Interview mit mir als Mitglied im Vorstand der Wiesbadener Piraten. Geplant ist das Interview in einem Handout zu einem Vortrag über den Staatstrojaner zu verteilen. Ich bin mal gespannt was mein Kommilitone mir dazu erzählt.
Aber hier das kleine Interview:
1. Glaubst du das die Behörden die Funktionen, welche der CCC im Bundestrojaner gefunden hat und nicht zulässig sind, benutzen werden?Das brauch ich nicht zu glauben, dass ist mittlerweile eindeutig bewiesen. Es gibt selbst für die Quellen-TKÜ (Das Abhören von VoIP Telefonaten vor der Verschlüsselung bzw. nach der Entschlüsselung) keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Strafverfolgung. Bisher hat das BVerfG den Einsatz einer solchen Software auch nur erlaubt, wenn “ein überragend wichtiges Rechtsgut” (Leib, Leben, Freiheit einer Person), oder “solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt” in Gefahr sind. Also z.B. die Planung eines Anschlages auf ein AKW.Bei den bisher bekannt gewordenen Fällen handelte es sich bisher immer um Strafverfolgung. Dabei hätte auch dieser Trojaner nicht eingesetzt werden dürfen.Aber da der eingesetzte Trojaner auch jede weitere Aktion auf einem Zielrechner möglich macht, z.B. anfertigen von Screenshots oder gar Zugriff auf die Festplatte und damit möglicherweise auch Manipulation der Daten, ist dieser Trojaner verboten und dürfte nicht eingesetzt werden. Das macht den gesamten im Einsatz verfassungswidrig.2. Was würde uns deiner Meinung nach wiederfahren wenn der Bundestrojaner nicht vollkommen Verboten wird?Hier steht ganz klar das Missbrauchspotenzial im Vordergrund. Die Erfahrung zeigt, wenn eine Software vorhanden ist und die entsprechenden Fähigkeiten besitzt, wird sie auch eingesetzt. Hans-Peter Uhl, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU Fraktion im Bundestag sagte bereits in einer Pressemitteilung: “Wer dagegen wie die Bundesjustizministerin eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ verweigert und die Strafverfolgungsbehörden damit zum Rückgriff auf die allgemeine TKÜ-Rechtsvorschrift zwingt, darf nicht beklagen, dass Vorgaben nicht eingehalten würden, die es derzeit noch nicht gibt und für deren Schaffung die Justizministerin zuständig wäre.”Das bedeutet für mich: Es ist keine Rechtsgrundlage vorhanden also benutzen wir einfach eine die uns passt. Das grenzt an staatliche Willkür und das kann keiner wollen.3. Haben die Behörden, ohne den Bundestrojaner, eine Chance Straffrechtlich gegen Kriminelle vorzugehen?Natürlich. Das Internet bringt zwar neue technische Möglichkeiten hervor, aber schafft für die Ermittler auch weiterhin Möglichkeiten zu ermitteln. Allerdings ist das mit Aufwand verbunden, der mit Software wie dem Staatstrojaner einfacher ist. Für die Polizei ist es schon lange möglich eine Überwachung von Kriminellen oder verdächtigen zu beantragen. Diese muss allerdings erst von einem Richter genehmigt werden. Aber das muss der Einsatz des Staatstrojaners auch. Wenn sich die Polizei in einem solchen Fall nicht an die Rechtsgrundlage hält, darf die Person eben nicht überwacht werden. Die Behörden haben genug Möglichkeiten. Es wird nicht daran scheitern.Ein gutes Beispiel dazu ist auch die Vorratsdatenspeicherung. Statistiken darüber sagen, dass dank der Vorratsdatenspeicherung 0,01% mehr der Fälle aufgeklärt wurden. Ich vermute der Staatstrojaner weißt eine ähnliche Statistik auf.4. Hast du als Vorstandsmitglied von der Wiesbadener-Piratenpartei ein kurzes freies Statement für mich?Der Staatstrojaner ist ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat, obwohl dieser erst mal nur bei einigen wenigen Personen eingesetzt wurde, die mit dem Strafrecht im Konflikt geraten sind. Der Einsatz gegen weitere Personen ist dann nur noch ein kleiner Schritt.Eine Studie der Uni Bielefeld aus dem Jahr 2003, sagt ganz klar, dass 3/4 aller Überwachungsmaßnahmen in Deutschland nicht rechtsmässig sind und damals gab es noch keine Verdachtslose Vorratsdatenspeicherung, die Benutzung von Nacktscannern (die sich auch als Nutzlos herausgestellt haben), oder die erhöhte Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen.Außerdem wurde mit diesem Stück Software der “rechtsfreie Raum” geschaffen vor dem Unionspolitiker immer wieder mit ihrem Satz: “Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein” warnen. Den wie oben bereits erwähnt: Es gibt für diesen Trojaner KEINE rechtliche Grundlage.George Orwell würde sich im Grabe rumdrehen, wenn er wüsste was bei uns passiert.
Antwort zur Kamera
Am Montag hatte ich berichtet, dass ich auf unserem Neuen Campus “Unter den Eichen” eine Kamera entdeckt habe die direkt auf den Eingang der Bibliothek gerichtet ist. Gleichzeitig hatte ich meinem Hochschulpräsidenten eine Mail geschrieben. Darauf kam heute morgen eine Antwort, diese möchte ich euch nicht vorenthalten:
Sehr geehrter Herr Preißmann,
haben Sie vielen Dank für den Hinweis. Die von Ihnen erwähnte Kamera war
bislang anscheinend wirklich noch niemand aufgefallen.
Herr [...] hat als Zuständiger für den Bereich Bau sofort Kontakt mit
dem Vermieter aufgenommen, denn die Kamera ist anscheinend Teil des
Sicherheitssystems für das gesamte Gelände.
Wir klären zunächst die Rechtslage, die sich durch unsere Situation als
Mieter ergibt. Es ist vermutlich gar nicht so einfach, hier die Rechte
und Zuständigkeiten von Vermieter und Mieter in Bezug auf
Sicherheitsmaßnahmen zu klären. Zuallererst werden wir den Hinweis auf
die fehlende Kennzeichnung weitergeben und auf entsprechende Änderung
drängen.
Wir werden Sie auf jeden Fall über den Fortgang informieren.
Freundliche Grüße
[...]
Das erst mal zur Antwort. Tatsächlich handelt es sich dann also um ein interessantes Sicherheitssystem. Ein Sicherheitssystem das 2 Kameras umfasst (hab heute noch eine entdeckt, die auf einen Parkbereich zeigt und daher das Gelände, welches ich normalerweise betrete nicht filmt. Eintragen in die Wiesbadener Kamerakarte werde ich das teil trotzdem gleich noch.) scheint ja ein sehr umfassendes System zu sein </ironie>. Die angesprochene Zuständigkeiten erkenne ich ebenfalls als Problem an. Grundsätzlich darf jeder private Eigentümer von Geländen diese auch überwachen. Allerdings hat sich unsere Hochschule, als öffentliche Hochschule dort eingemietet und damit ist meines Erachtens der Bereich auch öffentlicht. Aber da ich kein Jurist bin, handelt es sich auch nur um meine Meinung. Ob das mit der Realität zusammen passt, weiß ich nicht. Ich hab aktuell nicht mal ne Ahnung in welchem Gesetz ich diesbezüglich nachschauen sollte. Da die Frage ja erst mal eine ganz grundsätzliche ist. Nämlich “Ist das Gelände nun öffentlicher Raum oder nicht?”. Deswegen behalte ich mir hier das Informieren des Landesdatenschutzbeauftragten bzw. des Regierungspräsidiums (je nach dem wer Zuständig ist) mal offen.
Das zumindest das rechtliche Problem mit der Kennzeichnung behoben wird ist schon mal ein kleiner Erfolg, aber auch nur ein kleiner, mein Wunsch wäre es, wenn das Ding ganz abgehängt wird. Meines Erachtens hat es, so wie die Kamera dort hängt, genau keine rechtliche Legitimation. Aber das werden wir ja sehen. Ich bin jedenfalls gespannt wie das “über den Fortgang informieren” aussehen wird. Es könnte zumindest sein, dass ich anfange mal nach den Verfahrensverzeichnisse zu fragen, die erstellt werden müssen, bei solchen Dingen. Aber alles der Reihe nach. Warten wir erst mal ab, was von Seiten des Präsidenten noch so kommt.
Google+Kameraüberwachung am neuen Campus
Heute morgen ist mir was erschreckendes aufgefallen. Auf unserem neuen Campus hängt ne Kamera. Diese ist am Gebäude der Medieninformatiker angebracht und direkt auf den Eingang der Bibliothek gerichtet. Noch dazu fehlt jegliche Kennzeichnung nach §6b BDSG. Also mal mindestens ein Verstoß, wenn ich den zumindest von einer Rechtmässigkeit des Aufhängens ausgehe. Aber ich beurteile auch das Aufhängen dieser Kamera aktuell nicht als rechtmässig. Ich sehe keinen Grund, warum dort eine Kamera hängen muss. Es handelt sich bei dem gefilmten Bereich um den Eingang der Bibliothek, dahinter befindet sich eine KiTa. Was sich noch in dem Gebäude befindet kann ich gerade auswendig nicht sagen, aber ich sehe jedenfalls nichts was eine Kameraüberwachung rechtfertigt.
Ich konnte es mir daher nicht verkneifen einfach mal meinem Hochschulpräsidenten eine E-Mail zu schreiben. Ich bin mal gespannt ob, und wenn ja, was ich als antwort erhalte. Hier aber erst mal die Mail:
Sehr geehrter Herr [Name bekannt
],
mit Schrecken musste ich nach dem Umzug der Informatiker vom
Kurt-Schumacher-Ring nach Unter die Eichen feststellen, dass gegenüber
dem Eingang zur Bibliothek eine Überwachungskamera angebracht ist, die
genau auf den Bibliothekseingang gerichtet ist. Die Kamera ist am
Gebäude montiert in dem der Studiengang der Medieninformatik beherbergt
ist. Nach einer kurzen Überprüfung der gegebenen Umstände musste ich
feststellen, dass diese Kamera nicht gekennzeichnet ist. Dies ist ein
Verstoß gegen §6b BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Des Weiteren sehe ich
keinen Grund dort eine Kamera zu installieren die direkt auf den
Bibliothekseingang gerichtet ist. Was ist also der Zweck der dort
installierten Kameraüberwachung?
Ich möchte Sie um eine möglichst baldige Beantwortung meiner Fragen bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Preißmann
Mal schauen, vielleicht lass ich das ja auch mal vom Landesdatenschutzbeauftragten prüfen. Aber erst mal warte ich ab, ob ich eine Antwort bekomme.
Google+Neues von der EBS
Eigentlich sollte ich ja für mein Studium was tun, aber wenn ich so was schon wieder lese kommt mir die Galle hoch. Die EBS wird ja nun auch seit geraumer Zeit von mir kritisiert und je mehr ich lese desto mehr sage ich mir auch: Mit Recht! Nicht nur das diese Elitehochschule auch bei Studententen ziemlich unbeliebt ist (88 von 200 möglichen), bzw. deren Eltern sich die EBS vielleicht nicht leisten können (5-6000 € pro Semester), nein, auch werden seit geraumer Zeit öffentliche Gelder veruntreut in diesem Laden. Nach und nach kommen einzelne Posten dazu raus. Erst war der mittlerweile zurückgetretene Präsident Jahns der Gelder der Hochschule an seine in der Schweiz ansässige Firma geschleust hat (deswegen wurde er zwischenzeitlich sogar verhaftet und angeklagt, aber wieder freigelassen), in der Zwischenzeit musste die Hochschule 950.000 € an das Land Hessen zurückzahlen und nun werden weitere Stimmen laut, dass das noch nicht alles war. In dem oberen Bericht vom Kurier dementiert die EBS zwar das die dort genannten 30.000 € nicht vom Staat gezahlt worden, aber ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass es dabei um die Hochschuleigenen Mittel handelt die dafür eingesetzt wurden.
Aber der Fall zeigt ganz deutlich, wie mit der allgemeinen Bildung in umgegangen wird. Einerseits bekommt eine Elitehochschule deren Semestergebühren für den Otto Normalverdiener nicht bezahlbar sind, mehrere Millionen an Förderung während gleichzeitig an den Ausgaben im öffentlichen Bildungssektor gespart wird. 30 Millionen beim letztjährigen Hochschulpakt. Außerdem müssen in Wiesbaden zum Beispiel Schulen geschlossen werden, da sie Einsturzgefährdet sind und andere Schulen haben keine funktionierende Heizung mehr, sodass die Schüler frieren müssen. Solche Probleme wird die EBS sicherlich nicht bekommen. Den es ist ja die Geldelite die dort bereits beherbergt ist und sich weiter aufbaut. Wenn es da an etwas fehlt springt zur Not der liebe Staat ein. In diesem Sinne: Ich hab Puls und
KLARMACHEN ZUM ÄNDERN!
Google+Kalksauerei Kettenbach
Als ich letztens zu nem Kumpel nach Kettenbach lief, viel mir etwas auf: Die Straßen im Ortskern waren weiß. Bei genauerem Hinsehen erkannte ich, dass es sich hierbei um Kalk handelt. Hinzu kommt, dass mir ein paar Meter weiter am Straßenrand ein leerer Kalksack begegnete. Nach einer kleinen Recherche kam ich hinter diesen “Brauch” der Kettenbacher. Anwohner berichteten mir, dass man früher nur eine dünne Kalkspur zog, heutzutage das jedoch eskaliert und man darüber nicht erfreut ist. Auch ich ärgerte mich sehr über diese Sauerei, da es kein Ausweichen gab und ich den Kalk anschließend in der Wohnung meines Kumpels verteilte. Normalerweise muss jeder, der die Straße verunreinigt, diese auch wieder sauber machen, doch bei dem Kerbeverein, der diese Sauerein veranstaltete greifen keine Gesetze und so bleibt der Kalk auf der Straße, bis es oft genug geregnet hat und der Kalk weggeschwemmt wurde, da die Anwohner scheinbar nicht gewillt sind den Kalk zu entfernen. Verständlich meiner Ansicht nach.
Hinzukommt, dass der Kalk nicht nur die Straßen sondern auch unser Abwasser verunreinigt, wodurch die Kläranlagen in Mitleidenschafft gezogen werden. Kleine Mengen Kalk würden dieser nicht schaden, jedoch in den Massen, wie es in Kettenbach auf den Straßen liegt, kann es schon zu Problemen bei der Wasseraufbereitung kommen.
Ich frage mich, warum ein Verein solch eine Narrenfreiheit zugesprochen bekommt und keiner etwas gegen unternehmen mag.
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